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Erbrecht - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Kursinhalt
Informieren Sie sich rechtzeitig und sichern Sie sich zu Lebzeiten Ihren Willen. Die Patientenverfügung ist neben dem Testament eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer als Bevollmächtigte:r künftig für die darin vorgesehenen Angelegenheiten, für Sie entscheiden und Sie vertreten kann, falls Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren.