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Vorsorgevollmacht und Patient:innenverfügung
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Informieren Sie sich rechtzeitig darüber und sichern Sie sich zu Lebzeiten Ihren Willen. Die Patient:innenverfügung ist neben dem Testament eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer als Bevollmächtigte/Bevollmächtigter künftig für die darin vorgesehenen Angelegenheiten für Sie entscheiden und Sie vertreten kann, falls Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren.
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