AK-Leistungskarte

Inhaber einer AK-Leistungskarte erhalten eine 10%ige Ermäßigung (bis max. € 100,-) der Kursgebühr. Der Beitrag ist beim jeweiligen Kurs mit „AK-Preis“ angeführt.

Bei Fragen zur AK-Leistungskarte klicken Sie auf:

AK-Bildungsbonus

Alle Arbeiterkammer-Mitglieder erhalten eine Förderung im Wert von € 150,- für  Sprach-, EDV- und ausgewählte Kurse zur Persönlichkeitsbildung und zur Work-Life-Balance. Die förderbaren Kurse sind mit dem "AK-Logo" gekennzeichnet.

Mit dem AK-Bildungsbonus erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses – zusätzlich zur 10%igen Ermäßigung mit der AK-Leistungskarte - 40% des Kurspreises bis max. 150 € pro Kursjahr rückerstattet. Der AK-Bildungsbonus ist von 1. September bis 31. August gültig.

Derzeit besteht die Möglichkeit der Antragstellung in Papierform per Post.
Dazu müssen Zahlungs- und Teilnahmebestätigung sowie der Antrag durch die Teilnehmenden per Post bei der AK (Arbeiterkammer OÖ, Abt. Bildung, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz) eingereicht werden.

Hier der Bildungsbonus-Antrag zum Download: https://ooe.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/bildung/BIK_2025_AKBildungsbonus-2026-2027.pdf

Sehr gerne können Sie den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt im Nachhinein digital stellen. Den entsprechenden Link haben Sie mit Ihrer Kurseinladung per E-Mail erhalten.
Sobald die technischen Möglichkeiten wieder gegeben sind, informieren wir Sie!

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://ooe.arbeiterkammer.at/AK_Bildungsbonus   oder in der AK-Bildungsabteilung, Tel. (050) 6906-2633

VHS Familienvorteil

Gemeinsam mehr Spaß im Kurs!

  • Im Rahmen des 30 % Familienvorteils der Volkshochschule Oberösterreich bezahlt ein Familienmitglied den vollen Kurspreis und jedes weitere erhält eine Ermäßigung um 30 %, wenn sie gemeinsam denselben Kurs besuchen.
     
  • Familienmitglied = Familienangehörige:r oder Lebenspartner:in im gemeinsamen Haushalt
     
  • Gefördert wird das gesamte Kursangebot der Volkshochschule Oberösterreich, sofern in der Kursbeschreibung nicht explizit auf eine Ausnahme hingewiesen wird.
    Ebenso ausgenommen sind Deutsch-Integrations-Kurse (DIK) Schnupperangebote sowie Kleinstgruppenkurse bis 4 Personen.
     
  • Besondere Regelung für Kinderkurse:
    Bei zeitgleicher Anmeldung von Geschwistern wird der Familienvorteil auch für gleiche Kurse in verschiedenen Altersgruppen bzw. bei Lernferien in unterschiedlichen Lernfächern gewährt.
     
  • Anmeldungen für den Familienvorteil über die Homepage bzw. mit der Anmeldekarte im Kursprogramm sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
    Anmeldungen bitte telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Nebenstelle der Volkshochschule Oberösterreich.

Der 30 % Familienvorteil der Volkshochschule Oberösterreich gilt nicht für die Volkshochschulen der Magistrate Linz und Wels.

Kinder und Jugendliche in Erwachsenenkurse

Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre, die den Kurs ohne ihren Elternteil besuchen, erhalten eine Preisreduktion von 10%, sofern sie keine AK Leistungskartenermäßigung in Anspruch nehmen können.

Anmerkung: Die Preise unserer “reinen” Kinderkurse sind entsprechend günstiger kalkuliert. Die Ermäßigung ist also im angegebenen Kurspreis schon berücksichtigt.

Bildungskonto

Förderungen für Arbeitnehmer:innen durch das Land OÖ

Was wird gefördert?
Berufsorientierte Weiterbildungs- oder Persönlichkeitsbildungsmaßnahmen (d.h. sie vermitteln Qualifikationen, die im Berufsleben unmittelbar zur Anwendung gelangen).
Hobbykurse aller Art werden nicht gefördert. 

Die genauen Förderungsrichtlinien, Antragsformular zum Download und Online-Antrag finden Sie unter:

 

Elternbildungsgutschein des Landes OÖ

Die Elternbildungsgutscheine des Landes OÖ sind bei ausgewiesenen Veranstaltungen der VHSOÖ einlösbar.
Für die Einlösung ist eine Anmeldung zur Veranstaltung bei der VHSOÖ notwendig.

Weitere Infos zur Familienkarte und den Elternbildungsgutscheinen erhalten Sie unter: https://www.familienkarte.at/de/elternbildung/onlineservice/willkommen-beim-online-service-3.html

Nachhilfeförderung des Landes OÖ

Für Hauptgegenstände in der Pflichtschule können die Nachhilfeförderungs-Gutscheine des Landes Oberösterreich eingelöst werden.
Mit € 150,00 pro Semester wird qualifizierte Nachhilfe für Familien leistbarer.

Hier geht es zum Antrag für Nachhilfeförderung.

Bildungskarenz

Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld ermöglichen es Beschäftigten, ihr Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 12 Monaten zu unterbrechen (ohne es zu lösen) und sich in dieser Zeit voll und ganz auf eine Aus- und Weiterbildung zu konzentrieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Teilnahme an (z. B. Sprach-) Kursen der VHS Oberösterreich als Weiterbildung anerkannt werden, ausgenommen sind Hobby- und Freizeitkurse.

Nähere Infos bei Ihrem zuständigen AMS und bei der Arbeiterkammer:

Gesundheitshunderter der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Einzelne Kurse können mit dem SVS-Gesundheitshunderter gefördert werden. Bitte informieren Sie sich über die geltenden Voraussetzungen, förderbaren Themen und Programme sowie Antragstellung auf www.svs.at.

Gewerkschaftsmitglieder

Informieren Sie sich bei Ihrer Fachgewerkschaft, ob und für welche Kurse Sie Zuschüsse erhalten.

Steuerliche Absetzmöglichkeiten

Viele berufliche Fortbildungen können im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Im Internet finden Sie Informationen dazu unter:

Ermäßigungen VHS Steyr

Seniorenpassgutscheine der Stadt Steyr und Bonuspunkte der Freestyle Card werden bei persönlicher Anmeldung für Kurse der Volkshochschule Steyr eingelöst.